Glossar: Künstlermanagement und Musikbusiness
Setlist
Der geordnete Plan der Songs und wichtigsten Spielhinweise für einen Live-Auftritt.
Definition
Eine Setlist legt die Reihenfolge der Songs für einen Live-Auftritt fest, häufig ergänzt um Spielzeiten und knappe Hinweise zur Umsetzung. Sie dient den Musikern und den beteiligten Technikteams als Orientierung. Vom übergeordneten Veranstaltungsablauf ist sie klar zu unterscheiden. Die Setlist selbst erteilt zudem keine Erlaubnis, Musik aufzuführen oder aufzunehmen.
Einen Spannungsbogen statt einer Favoritenliste gestalten
Wählt einen Opener, der den Act unter den tatsächlichen Auftrittsbedingungen überzeugend präsentiert. Ein Song, der mitten im Konzert funktioniert, kann als Einstieg ungeeignet sein, wenn er aufwendige Vorbereitungen oder ein bereits vertrautes Publikum voraussetzt. Berücksichtigt den gewünschten ersten Eindruck, den Raum und die Situation: Sitzt oder steht das Publikum, führt es Gespräche oder trifft es erst nach und nach ein?
Setzt Kontraste bewusst ein. Tempo, Intensität, stimmliche Anforderungen, Instrumentierung und emotionale Stimmung prägen den Verlauf. Aufeinanderfolgende Songs dürfen eine ähnliche Stimmung haben, ohne durch unterschiedliche Arrangements eintönig zu wirken. Ständige Kontraste können ein kurzes Set allerdings auch unruhig erscheinen lassen. Eine stimmige Reihenfolge vermittelt die künstlerische Identität und bietet zugleich genug Abwechslung, um das Publikum mitzunehmen.
Bei einem Showcase steht die prägnante Vorstellung des Acts im Vordergrund. Ein längerer Headliner-Auftritt bietet mehr Raum für musikalische Entwicklung, ruhigere Passagen und die Interaktion mit dem Publikum.
Auch die Zeit zwischen den Songs einrechnen
Die Laufzeiten veröffentlichter Aufnahmen sind nur ein Ausgangspunkt. Live-Intros, verlängerte Schlusswendungen, Applaus, Stimmen, Ansagen und Instrumentenwechsel kosten zusätzliche Zeit. Probt die vollständige Abfolge und messt die tatsächliche Dauer, statt lediglich die Studioversionen zu addieren. Bei einem verbindlichen Endzeitpunkt muss feststehen, wie die Künstler ihre verbleibende Spielzeit erfahren und wer Anpassungen freigeben darf.
- Verwendet die in der Probe gemessenen Spielzeiten der tatsächlich vorgesehenen Live-Arrangements.
- Plant realistische Zeit für notwendige Ansagen, das Stimmen und Technikwechsel ein.
- Kennzeichnet optionale Songs oder Abschnitte, die sich ohne Bruch streichen lassen.
- Klärt, ob eine Zugabe innerhalb des zugeteilten Zeitfensters liegt, statt zusätzliche Zeit vorauszusetzen.
- Prüft, ob auch die gekürzte Fassung einen überzeugenden Einstieg und Schluss hat.
Ein zu langes Set lässt sich nicht sinnvoll lösen, indem alle Musiker zur Eile angehalten werden. Vereinbarte Inhalte gezielt zu kürzen, bewahrt die musikalische Qualität meist besser, als Übergänge unvorhersehbar zusammenzudrängen.
Nur die jeweils nötigen Technikhinweise aufnehmen
Eine Bühnenfassung muss unter Showlicht auf einen Blick lesbar sein. Verwendet einheitliche Titel, eine klare Nummerierung und ausreichend Abstand. Ergänzt Tonarten, Instrumentenstimmungen oder Einzählhinweise, wenn die Musiker sie benötigen. Überladet die Seite nicht mit sachfremden Anweisungen. Fassungen für die Crew dürfen zusätzliche Verweise enthalten, solange Songfolge und Versionskennzeichnung durchgängig übereinstimmen.
| Angabe in der Setlist | Wofür sie wichtig sein kann |
|---|---|
| Songtitel und Fassung | Unterscheidet das vollständige Arrangement von einer akustischen, gekürzten oder alternativen Fassung. |
| Tonart oder Stimmung | Ermöglicht eine verlässliche Vorbereitung und passende Instrumentenwechsel. |
| Hinweise zu Einstieg und Schluss | Klärt Einzählen, direkte Einstiege ohne Intro, ausgehaltene Schlüsse oder nahtlose Übergänge. |
| Playback-Zuordnung | Ordnet dem Song bei Bedarf das richtige vorbereitete Playback zu. |
| Wechselhinweise | Kennzeichnet Gastauftritte, Instrumentenwechsel und andere vereinbarte Übergänge. |
| Versionskennzeichnung | Zeigt, welche datierte Songfolge aktuell freigegeben ist. |
Stimmt die detaillierte Cue-Programmierung im dafür vorgesehenen Produktionsprozess ab. Eine handschriftliche Songliste kann nicht sämtliche technischen Anweisungen und Abläufe vermitteln.
Beispiel: Ein Live-Set in Dubai anpassen
Eine Band aus Abu Dhabi bereitet sich auf eine Abendveranstaltung in Dubai vor. Bei der Probe zeigt sich, dass zwei Gitarrenwechsel und eine Begrüßungsansage die geplante Abfolge zu lang machen. Die Band gruppiert Songs mit kompatiblen Stimmungen, kürzt die Ansage und kennzeichnet einen Song als optional. So bleibt der musikalische Bogen erhalten, ohne auf hektische Instrumentenwechsel angewiesen zu sein.
Am Veranstaltungsort bestätigt der Veranstalter ein kürzeres Auftrittsfenster. Der Bandleader wählt die vorbereitete Kurzfassung und informiert die zuständige Bühnenkontaktperson, bevor er aktualisierte Exemplare verteilt. Tontechnik und Playback-Operator erhalten dieselbe Reihenfolge. Niemand muss sich den neuen Ablauf aus einer Ansage erschließen, die ausschließlich an die Musiker gerichtet war.
Der Konzertveranstalter oder die benannte Kontaktperson erhält die aktualisierte voraussichtliche Endzeit. Ist eine umfassendere Abstimmung nötig, verbindet das Musikveranstaltungsmanagement den geänderten Künstlerablauf mit dem übrigen Programm.
Änderungen steuern und den tatsächlichen Ablauf festhalten
Legt fest, wer während des Auftritts die Reihenfolge ändern darf und wie diese Entscheidung kommuniziert wird. Ein spontaner Songwechsel kann für einen flexiblen Akustik-Act einfach sein, in einer eng programmierten Produktion jedoch schwierig. Flexibilität muss eingeplant werden und darf nicht stillschweigend vorausgesetzt werden. Vereinbart musikalisch sichere Alternativen, die keine fehlenden Instrumente, Dateien oder zusätzlichen Proben erfordern.
Haltet nach der Show fest, was tatsächlich gespielt wurde, einschließlich ersetzter und ausgelassener Songs. Diese Dokumentation unterstützt die künstlerische Auswertung und gegebenenfalls erforderliche Aufführungsmeldungen. Die geplante Setlist reicht als Nachweis des tatsächlich gespielten Repertoires nicht immer aus. Korrekte Meldungen erleichtern die zuständige Rechteverwaltung. Das Einreichen einer Liste begründet für sich allein jedoch weder einen Vergütungsanspruch noch den Nachweis, dass jede Nutzung lizenziert wurde.
Häufige Fragen
Ist eine Setlist dasselbe wie ein Showablaufplan?
Nein. Die Setlist konzentriert sich auf die Songs und den Auftrittsablauf eines Acts. Ein Showablaufplan, häufig als Run of Show bezeichnet, koordiniert die gesamte Veranstaltung mit Auftritten, Redebeiträgen, Umbaupausen und weiteren Programmpunkten. Wo sich beide Dokumente überschneiden, etwa bei Beginn und Ende des Sets, müssen ihre Angaben übereinstimmen.
Müssen in jeder Setlist die Tonarten stehen?
Tonarten gehören hinein, wenn sie den Musikern Sicherheit geben. Für Aushilfen oder bei wechselnden Arrangements können sie unverzichtbar sein. Auf einer einfachen Songliste für das Publikum sind sie meist unnötig. Richtet jede Fassung nach ihren tatsächlichen Nutzern aus: Die Bühnenfassung braucht andere Zusatzangaben als eine öffentlich sichtbare Liste.
Dürfen Künstler die Setlist auf der Bühne ändern?
Das ist möglich, sofern Auftrittsformat und Produktion es zulassen. Vereinbart vorher, wie Änderungen signalisiert werden und welche Alternativen vorbereitet sind. Programmierte Playbacks, Lichtabläufe oder Vorgaben für eine Übertragung können spontane Wechsel einschränken. Entscheidend ist, dass nicht nur die Band, sondern auch die betroffenen Technikteams den geänderten Ablauf zuverlässig mitbekommen.
Wie viele Songs passen in ein Set?
Dafür gibt es keine verlässliche allgemeine Zahl. Maßgeblich sind die tatsächlichen Live-Arrangements einschließlich Ansagen, Applaus und Übergängen. Ermittelt deshalb die Gesamtdauer in der Probe. Eine kürzere Songfolge mit bewusst gestaltetem Spannungsbogen kann zum gebuchten Auftritt besser passen als eine überfüllte Liste, deren Songs durchweg gekürzt werden müssen.
Erteilt eine Setlist die nötigen Musikrechte?
Nein. Sie dokumentiert geplantes oder gespieltes Repertoire, ist aber keine rechtliche Erlaubnis. Für Aufführung, Aufnahme, Streaming und werbliche Nutzung können unterschiedliche Rechte und Zuständigkeiten gelten. Diese müssen über die jeweils passenden Vereinbarungen geklärt werden. Auch eine vollständig eingereichte Setlist ersetzt weder erforderliche Lizenzen noch die Prüfung der vorgesehenen Nutzung.

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