Glossar: Künstlermanagement und Musikbusiness
ISRC-Code
Internationaler Identifikator für eine bestimmte Tonaufnahme oder ein Musikvideo, nicht für Rechte oder Werke.
Definition
ISRC steht für International Standard Recording Code und kennzeichnet eine bestimmte Tonaufnahme oder ein Musikvideo. Er identifiziert weder das zugrunde liegende musikalische Werk noch weist er Rechte an der Aufnahme nach. Auch eine Urheberrechtsregistrierung ist damit nicht verbunden.
Eine Aufnahme identifizieren, nicht den Song
Ein Song kann in zahlreichen Aufnahmen vorliegen: als ursprüngliche Studioeinspielung, Liveversion, Neuinterpretation oder Remix. Ein ISRC kennzeichnet innerhalb dieser Vielfalt eine bestimmte Aufnahme, nicht den abstrakten Song, den diese Versionen gemeinsam haben. So können Unternehmen eindeutig mitteilen, welche konkrete Einspielung geliefert, genutzt oder in einer Nutzungsmeldung erfasst wurde. Titel und Künstlername allein reichen dafür häufig nicht aus, weil sie bei mehreren unterschiedlichen Aufnahmen identisch sein können.
Der Identifikator unterstützt den Katalogabgleich und die Zuordnung von Nutzungsmeldungen, ist aber kein vollständiger Rechtenachweis. Wer die Rechte an einer Aufnahme kontrolliert, kann sich ändern, ohne dass sich die Aufnahme selbst verändert. Ebenso können zwei Einspielungen derselben Komposition unterschiedliche Rechteinhaber und unterschiedliche ISRCs haben. Informationen zum zugrunde liegenden musikalischen Werk und die entsprechenden Verlagsvereinbarungen müssen deshalb gesondert betrachtet werden.
Den Aufbau des Codes verstehen
Ein ISRC besteht aus zwölf alphanumerischen Zeichen, die zur besseren Lesbarkeit häufig in Gruppen dargestellt werden. Zu seinen Bestandteilen gehören der Ländercode, der Erstinhaberschlüssel, das Bezugsjahr und der Aufnahmeschlüssel. Gemeinsam ermöglichen sie eine eindeutige Kennzeichnung innerhalb des Vergabesystems. Sie sind weder eine Kurzbiografie der Aufnahme noch eine öffentliche Bescheinigung über deren rechtlichen Status. Aus den einzelnen Zeichen lassen sich daher nur die vorgesehenen Angaben zur Vergabe ableiten.
| Bestandteil | Bedeutung |
|---|---|
| Ländercode | Zwei Buchstaben mit Bezug zum Vergabesystem, kein Nachweis für den Aufnahmeort. |
| Erstinhaberschlüssel | Drei Zeichen, die den für die Vergabe verwendeten Schlüssel des registrierten Codevergebers kennzeichnen. |
| Bezugsjahr | Zwei Ziffern mit Bezug zur Vergabe, nicht zwingend das Aufnahmejahr oder das Jahr der Erstveröffentlichung. |
| Aufnahmeschlüssel | Fünf Ziffern, die Aufnahmen innerhalb desselben Erstinhaberschlüssels und Bezugsjahrs voneinander unterscheiden. |
Der Code enthält weder Tracktitel noch Rechteanteile oder eine Liste der Songwriter. Auch das Veröffentlichungsprodukt, etwa eine Single oder ein Album, wird damit nicht identifiziert.
Einen Code erhalten und die Vergabe dokumentieren
ISRCs können im Rahmen einer autorisierten Registrierung selbst vergeben oder von einem Distributor beziehungsweise einem anderen autorisierten Anbieter bereitgestellt werden. Welcher Weg offensteht, hängt vom zuständigen ISRC-Vergabesystem und vom Leistungsangebot des Dienstleisters ab. Vor der Anforderung eines neuen Codes sollte geprüft werden, ob genau diese Aufnahme bereits einen ISRC besitzt. Ein zusätzlicher Code allein wegen eines Anbieterwechsels kann unnötige Unklarheiten in Katalogdaten und Nutzungsmeldungen verursachen.
Ein Aufnahmeregister sollte jeden Code mit der freigegebenen Audiodatei, Künstlernamen, Titel, Versionsbezeichnung und den Angaben zur Vergabe verknüpfen. Unterlagen zu Mitwirkenden und Rechten sind zusätzlich separat aufzubewahren. Damit kann das Veröffentlichungsteam beispielsweise eine Instrumentalversion von einer Gesangsversion oder einen Livemitschnitt vom Studiomaster unterscheiden. Das Register muss für die Verantwortlichen im Vertrieb zugänglich sein. Wesentliche Informationen sollten nicht ausschließlich bei einem einzelnen Dienstleister liegen.
Wann der vorhandene Identifikator weiter gilt
Eine unveränderte Aufnahme behält ihren ISRC in der Regel, wenn sie auf einer weiteren Veröffentlichung erscheint oder den Distributor wechselt. Eine neue Einspielung, ein Remix oder eine inhaltlich wesentlich veränderte Aufnahmeversion benötigt dagegen normalerweise einen eigenen Identifikator. Ein neues Cover, ein Wechsel der Rechteinhaber oder die Aufnahme in eine andere Zusammenstellung erzeugt für sich genommen keine neue Aufnahme. Entscheidend ist die Veränderung des aufgenommenen Inhalts, nicht die Neuheit der Marketingkampagne.
Grenzfälle erfordern eine genauere Prüfung. Eine technische Konvertierung ist anders zu beurteilen als ein Schnitt, der die Aufnahme verändert. Auch die Bezeichnung „remastered“ beantwortet nicht jeden Einzelfall eindeutig. Bei Unsicherheit helfen die aktuellen ISRC-Richtlinien und die zuständige Vergabestelle beziehungsweise der verantwortliche Anbieter. Die Entscheidung sollte zusammen mit der Quelldatei und Versionsnotizen dokumentiert werden. So bleibt später nachvollziehbar, warum ähnliche Dateien denselben oder unterschiedliche Identifikatoren tragen.
Beispiel: mehrere Versionen einer Veröffentlichung aus den VAE
Ein Künstler aus Dubai bereitet eine Studiosingle, eine Instrumentalversion und einen separat aufgenommenen Liveauftritt in Abu Dhabi vor. Die Veröffentlichungskoordination behandelt sie als eigenständige Aufnahmen und prüft für jede den passenden Identifikator. Der gemeinsame Songtitel macht daraus nicht dieselbe Aufnahme. Im Register werden eindeutige Versionsbezeichnungen verwendet und alle freigegebenen Audiodateien vor der Auslieferung mit ihren zugewiesenen Codes verknüpft.
Später erscheint das unveränderte Studiomaster über einen anderen Distributor auf einer Zusammenstellung. Das Team übermittelt den vorhandenen ISRC, statt allein für die neue Veröffentlichung einen weiteren anzufordern. Die Werkangaben und Freigaben für die Aufnahme bleiben separat dokumentiert. Der Code wird weder als Urheberrechtsregistrierung in den Vereinigten Arabischen Emiraten noch als Nachweis lokaler Rechteinhaberschaft dargestellt. Ebenso wenig belegt er, dass sämtliche Mitwirkenden jeder denkbaren kommerziellen Nutzung zugestimmt haben.
Missverständnisse über Rechte und Vergütungen vermeiden
Ein ISRC hilft dabei, gemeldete Nutzungen einer Aufnahme zuzuordnen, zieht aber nicht selbst Geld ein. Zahlungen hängen von korrekten Meldungen, den maßgeblichen Rechten, gegebenenfalls erforderlichen Registrierungen und den Vereinbarungen über den Einzug ab. Scheinen Einnahmen zu fehlen, sollten zunächst Meldezeitraum, Metadaten und Einzugsweg geprüft werden. Der bloße Besitz des Codes löst nicht automatisch sämtliche Zahlungen aus, die mit der Musik verbunden sein könnten.
Außerdem unterscheidet sich der ISRC sowohl von einer Produktkennung für eine Veröffentlichung als auch von einem Identifikator für ein musikalisches Werk. Diese Kategorien sauber zu trennen, verhindert Fehler in Verträgen, Katalogtabellen und Gesprächen über Lizenzvergütungen. Bei strittiger Rechteinhaberschaft sind die tatsächlichen Vereinbarungen und Belege mit geeigneter fachlicher Beratung zu prüfen. Dass jemand einen ISRC bereitgestellt oder vergeben hat, entscheidet einen solchen Streit nicht.
Häufige Fragen
Beweist ein ISRC, dass mir die Rechte an einer Aufnahme gehören?
Nein. Der ISRC identifiziert die Aufnahme, nicht deren rechtmäßigen Rechteinhaber. Wem welche Rechte zustehen, richtet sich nach den einschlägigen Vereinbarungen, den Beiträgen der Beteiligten und dem anwendbaren Recht. Vergabeunterlagen können die Katalogverwaltung nachvollziehbar machen. Sie ersetzen jedoch weder Verträge noch andere Unterlagen, die Rechte an der Aufnahme belegen.
Ist ein ISRC eine Urheberrechtsregistrierung?
Nein. Die Vergabe eines ISRC dient der Identifikation und ist keine Urheberrechtsregistrierung. Sie begründet kein Urheberrecht und registriert auch nicht die zugrunde liegende Komposition. Der Code bestätigt zudem nicht, dass erforderliche Genehmigungen für Samples oder Freigaben von ausübenden Künstlern und anderen Mitwirkenden vorliegen. Diese Voraussetzungen für eine Veröffentlichung müssen unabhängig davon geprüft werden.
Hat derselbe Song immer denselben ISRC?
Nein. Unterschiedliche Aufnahmen desselben Songs können unterschiedliche ISRCs benötigen. Eine neue Studioeinspielung, ein Livemitschnitt oder ein Remix ist nicht automatisch dieselbe Aufnahme, nur weil Komposition, Titel oder Hauptinterpret übereinstimmen. Maßgeblich ist die konkrete Aufnahmeversion. Deshalb müssen Versionsbezeichnungen und Audiodateien eindeutig zugeordnet sein, statt allein anhand des Songtitels einen Code auszuwählen.
Sollte sich der ISRC bei einem Distributorwechsel ändern?
Bei einer unveränderten Aufnahme normalerweise nicht. Im Rahmen eines abgestimmten Wechsels sollten der vorhandene Identifikator und korrekte Metadaten übermittelt werden. Die jeweiligen Abläufe der beteiligten Distributoren bleiben dennoch wichtig. Allein die Beibehaltung des ISRC garantiert nicht, dass sämtliche plattformspezifischen Funktionen oder historischen Daten erhalten bleiben.
Kann eine veröffentlichte Aufnahme einen ISRC und einen Produktcode haben?
Ja, denn beide kennzeichnen unterschiedliche Ebenen. Der ISRC identifiziert die einzelne Aufnahme, während ein Produktcode auf Veröffentlichungsebene das gesamte Veröffentlichungsprodukt bezeichnet. Eine Veröffentlichung mit mehreren Tracks kann deshalb mehrere Aufnahmeidentifikatoren und zusätzlich eine eigene Produktkennung enthalten. Diese Codes ergänzen einander, sind aber nicht austauschbar.

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